Gesetzliche Änderungen

Das ändert sich 2023

Ein neues Jahr steht bevor und mit ihm wieder einmal viele Veränderungen. 2023 werden vor allem die Steuern und die Umwelt im Fokus sein. Aber auch die steigende Inflation, neue Mindestlöhne und weitere Entlastungen spielen eine bedeutende Rolle. Was ändert sich im Einzelnen und worauf können Sie sich für das kommende Jahr schon mal einstellen? Wir geben Ihnen einen guten Überblick über die wichtigsten Neuerungen 2023.

Gesetzliche Änderungen

Finanzen und Freibeträge

Der Grundfreibetrag steigt

Der Grundfreibetrag, also die Einkommengrenze, bis zu der keine Steuern gezahlt werden muss, wird stufenweise steigen:

  • zum 01.01.2023 um 561 Euro auf 10.908 Euro
  • zum 01.01.2024 auf 11.604 Euro
     

Außerdem wird die Grenze des Spitzensteuerssatzes von 42 % im Jahr 2023 von bisher 58.597 Euro auf 62.810 Euro angehoben.

Bürgergeld löst Hartz IV ab

Ab dem 1. Januar 2023 wird das Hartz IV abgeschafft und stattdessen wird das Bürgergeld eingeführt. Dabei wird der Regelsatz auf bis zu 502 Euro pro Monat erhöht. Außerdem gelten ab Juli 2023 höhere Freibeträge. Wer also zwischen 520 und 1.000 Euro verdient, dem bleiben davon künftig 30 % statt wie bisher 20 % erhalten.

Mindestlohn in der Pflege steigt

Der Mindestlohn in der Pflege soll ab Mai 2023 und ab Dezember 2023 erhöht werden.

Höherer Sparerpauschbetrag

Für Sparerinnen und Sparer steigt der Sparerpauschbetrag ab 2023 von 801 Euro auf dann 1.000 Euro. Für verheiratete oder verpartnerte Menschen wird er von 1.602 Euro auf insgesamt 2.000 Euro angehoben. Das bedeutet, dass Kapitalertäge bis zu dieser Höhe nicht abgeltungssteuerpflichtig sind - sofern ein Freistellungsauftrag erteilt wurde - und mit den sonst durch die Bank direkt geltend gemachten 25 % besteuert werden.

Mehr Kindergeld und höherer Kinderfreibetrag

Auch das Kindergeld erhöht sich zum 01.01.2023. Dieses wird für alle Kinder auf 250 Euro pro Kind angehoben. Das bedeutet, dass es für die ersten beiden Kinder 31 Euro mehr Geld gibt als bisher. Beim dritten Kind sind es 25 Euro monatlich mehr.

Der Kinderfreibetrag (einschließlich des Freibetrages für den Betreuung-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) zum 1. Januar 2023 um 404 Euro auf 8.952 Euro erhöht und zum 1. Januar 2024 um weitere 360 Euro auf 9.312 Euro.

Homeoffice-Pauschale wird verbessert

Steuerpflichtige können weiterhin die Homeoffice-Pauschale geltend machen, wenn sie von zu Hause aus arbeiten. Ab 2023 können bis zu 1.260 Euro jährlich geltend gemacht werden. Damit sind künftig 210 Homeoffice-Tage à sechs Euro absetzbar. (Bislang waren es nur 120 Tage à fünf Euro.)


49-Euro-Ticket/Deutschlandticket

Im Sommer 2022 konnten Fahrgäste für drei Monate das 9-Euro-Ticket nutzen. Dieses wurde gut angenommen, weshalb es im Jahr 2023 einen Nachfolger geben wird: Das 49-Euro-Ticket oder auch "Deutschlandticket" genannt. Dieses soll bundesweit für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gelten. Das Ticket soll es im monatlichen Abo geben und zunächst für zwei Jahre gelten.

Mehrwertsteuer auf Gas wird gesenkt

Angesichts des Ukraine-Krieges und die daraus resultierenden Energieengpässe soll es wird die Mehrwertsteuer für Gas temporär gesenkt. Künftig soll die Mehrwertsteuer auf Gas nur noch 7% statt 19% betragen. Diese soll bis März 2024 gelten.

Des Weiteren wird aktuell über eine Gaspreisbremse verhandelt. Demnach sollen alle privaten Haushalte, Vereine und auch kleine und mittlere Unternehmen unterstützt, sofern sie weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas pro Jahr verbrauchen. Der Gaspreis soll auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Bei Fernwärme wird der Preis auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Die gedeckelten Preise gelten jedoch nur für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs. Für jede weitere Kilowattstunde gilt dann der reguläre Marktpreis. So sollen die Verbraucher zum Energiesparen motiviert werden.

Die Gaspreisbreme tritt ab März 2023 in Kraft. Sie umfasst aber auch rückwirkend die Monate Januar und Februar 2023

Krankversicherung wird teurer

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankversicherung werden zum 1. Januar 2023 erhöht. Im Schnitt steigen die Zusatzbeiträge um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent. Arbeitnehmer müssen davon die Häflte zahlen. Zeitgleich wird die Beitragsbemessungsgrenze auf 59.850 Euro angehoben.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Ab 1. Januar 2023 gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Das bedeutet, dass der "gelbe Schein" nicht mehr per Post an den Arbeitgeber verschickt werden muss. Demzufolge muss der Arbeitgeber die Daten elektronisch bei der jeweiligen Krankenkasse abrufen. Dieses System gilt jedoch noch für gesetzlich Versicherte. An der Pflicht sich beim Arbeitgeber krankzumelden und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu nennen, ändert sich nichts.

Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen

Für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf Einfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien bis zu einer Bruttonennleistung von 30 kW sollen steuerfrei werden. Unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms. Die Ertragssteuerbefreiung gilt ebenso für Mehrfamilienhäuser und gemischt genutzte Immobilien bis zu 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit. Beim Betrieb von mehreren Photovoltaik-Anlagen soll eine Gesamtleistung von maximal 100 kW steuerfrei sein. So sollen steuerliche Hürden bei der Anschaffung und dem Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen abgebaut werden.


Kroatischer Kuna, Griwna und Gold:

Kroatien führt zum 01.01. den Euro ein

Am 1. Januar 2023 stellt Kroatien die Landeswährung auf Euro um. Die Reisebank wird bis zum Jahresende Kroatische Kuna weiter veräußern. Der entsprechende Wechselkurs ab dem 1. Januar 2023 wurde bei einem Treffen der europäischen Finanzminister festgelegt. Kuna können selbstverständlich auch nach dem Jahreswechsel bei der Reisebank eingereicht werden, und es findet eine Gutschrift statt.

Die Währungsumstellung Kroatiens ist vor allem für Touristen von Vorteil: Urlauber, die den Adriastaat bereisen, müssen in Zukunft keine Landeswährung mehr besorgen und keine Wechselkursverluste befürchten.

Erfolgreiche Unterstützung des Griwna-Tauschprogramms

Ende Oktober ist das Griwna-Tauschprogramm ausgelaufen. Während der rund fünf Monate währenden Umtauschphase wurden über den Handel oder über das MailOrder-Verfahren der Reisebank Ukrainische Griwna in mehr als 700 Sendungen im Gegenwert von nahezu einer
halben Million Euro bei der Reisebank durch die Banken eingereicht. Die Reisebank reichte dieses Geld wiederum bei der Bundesbank ein und sorgte für die Gutschriften bei den Partnerbanken.

Mehr als 550 Sendungen konnten alleine im MailOrder-Verfahren angenommen, gezählt, geprüft, gebündelt, überwiesen und wöchentlich an die Bundesbank abgeliefert werden. Die Reisebank setzte den kompletten Abwicklungsprozess für die Partnerinstitute kostenfrei um.

Neue Anlagemünzen aus Südafrika

Mit dem Elefant der neuen Big Five-Serie ist das erste von fünf afrikanischen Wildtieren auf einer Investment-Goldmünze zu sehen. Bekannt ist eine Big Five-Serie schon als Sammlung für Numismatiker. Nun bringt die South African Mint in Zusammenarbeit mit der Rand Refinery die beliebte Goldmünzserie auch als reines Anlageprodukt auf den Markt. Beginnend mit dem Elefanten im Jahr 2022, folgen in den kommenden Jahren Löwe, Nashorn, Leopard und abschließend der Büffel. Und natürlich ist die Big Five bei der Reisebank erhältlich.

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen und kurze Hinweise sowie lediglich einen groben Überblick über die zu erwartenden gesetzlichen Regelungen 2023. Er erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch Ihren Rechtsanwalt, Ihren Steuerberater oder durch das jeweilig zuständige Amt nicht ersetzen.

Zuletzt aktualisiert am 16.12.2022