1000 Dank - Teilnahmebedingungen und Datenschutz

Kein (Ehren)amt ohne Kleingedrucktes

1. Veranstalter:

Die Leipziger Volksbank, Schillerstraße 3, 04109 Leipzig, nachfolgend auch Volksbank genannt, schreibt den Wettbewerb „1000 Dank“ aus. Mit der Teilnahme an dem Wettbewerb erklärt sich der Nutzer mit folgenden Teilnahmebedingungen einverstanden.

 

2. Wettbewerbsbeschreibung, geeignete Projekte:

Die Leipziger Volksbank lobt im Rahmen dieses Wettbewerbs finanzielle Mittel in Gesamthöhe von 20.000 Euro aus, die an die Gewinner des Wettbewerbes  ausgeschüttet werden sollen. Eine Unterstützung kann auch durch Sachleistungen aus dem Kunden- und Partnernetzwerk der Leipziger Volksbank ganz oder teilweise erfolgen. Teilnahmeberechtigt sind Vereine und Organisationen mit Sitz im Geschäftsgebiet der Leipziger Volksbank sowie engagierte Bürger innerhalb des Geschäftsgebietes. Für den Wettbewerb zugelassen werden nur vollständig ausgefüllte Bewerbungen und nur Projekte, die nicht bereits umgesetzt sind.  Die Spendenmittel werden an mindestens 20 Projekte verteilt. Die Höhe der einzelnen Zuwendungen legt die Jury fest. Diese betragen mindestens 500,00 Euro pro Projekt und maximal 50 % der Gesamtprojektaufwendungen (sowohl finanzielle, als auch sonstige Eigenleistungen des Vereins/der Organisation werden berücksichtigt). Kommt die erforderliche Anzahl an Preisträgern nicht zustande, kann die Volksbank den o.g. Gesamtbetrag kürzen. Anstelle von direkten Geldzuwendungen können auch Sachleistungen aus dem Kunden- und Partnernetzwerk der Leipziger Volksbank treten (z.B. Material- und Arbeitsleistungen von Unternehmen). Für erbrachte Eigenleistungen und auch die zweckmäßige Verwendung der Spenden kann die Volksbank geeignete Nachweise (Rechnungen Dritter, Dokumentation Sachleistungen etc.) verlangen.

 

3. Ablauf:

In der Zeit vom 01.03.2015 – 31.05.2015 können sich gemeinnützige Organisationen oder engagierte Bürger online bewerben. Die Leipziger Volksbank stellt für einen Zeitraum von 30 Tagen jede Projektbeschreibung und ein Projektbild auf ihrer Internetseite zur Abstimmung (Publikumsvoting) online. Erhält ein Projekt in dieser Zeit 50 Unterstützungsstimmen, qualifiziert es sich für die Jurystufe.  Im Juli und August 2015 wählt die Jury mindestens 20 Projekte aus und legt die Höhe der Preisgelder fest. Die Übergabe der Preisgelder erfolgt ab September 2015.

 

4. Bildverwendung, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte:

Bezüglich des Bildes, welches der Bewerber zur Veröffentlichung auf der Internetseite und den Social-Media-Profilen (Facebook / Google+) der Leipziger Volksbank seiner Bewerbung beifügt, stellt die Organisation sicher, dass es verwendet werden darf und dass die Organisation über alle erforderlichen Rechte verfügt, um der Leipziger Volksbank die Veröffentlichung zu gestatten. Auf Anforderung der Volksbank ist dies nachzuweisen. Die Organisation stellt die Volksbank von etwaigen Ansprüchen (Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte), die durch die Nutzung des Bildes durch die Volksbank von Dritten erhoben werden, frei. Die Kommunikation der Veranstaltung erfolgt unter anderem über Medienpartnerschaften und Presseveröffentlichungen. Der Bewerber erklärt sich mit der Veröffentlichung von Bildern und Inhalten seines Projektes in Medien einverstanden.

 

5. Regeln für das Publikumsvoting:

Das Publikumsvoting hat das Ziel, die für die Erreichung der Jurystufe nötigen 50 Unterstützungsstimmen zu erlangen. Ein daraus resultierendes Ranking hat keinen Einfluss auf die Juryentscheidung und wird den Juroren nicht zur Kenntnis gegeben. Hierfür stellt die Volksbank mit Hilfe ihres Rechenzentrums ein elektronisches Abstimmungstool zur Verfügung. Den Teilnehmern ist es gestattet, ihren Wettbewerbsbeitrag in Internet, Social Media und sonstigen Kanälen zu bewerben und Mitglieder oder andere potenzielle Nutzer zur Abstimmung aufzurufen. Zur Chancengleichheit dauert jedes Publikumsvoting unabhängig vom Zeitpunkt der Bewerbung 30 Tage. Im Anschluss an das Publikumsvoting wird die Jury alle qualifizierten Bewerbungen in einem zweistufigen Bewertungsverfahren prüfen. Die ausgewählten Favoriten präsentieren Ihr Projekt abschließend persönlich vor der Jury. Ein entsprechender Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

 

6. Mehrfachbewerbungen:

Es ist nicht gestattet, sich mit einem Projekt mehrfach zu bewerben. Sollte ein Projekt im Publikumsvoting nicht die nötige Anzahl an Unterstützungsstimmen erhalten, gibt es keine zweite Chance. Es ist jedoch erlaubt, dass sich eine Organisation mit mehr als einem Projekt bewirbt. Hierfür sind mehrere eigenständige Bewerbungen nötig, bei denen unterschiedliche Projekte beschrieben werden.

 

7. Kosten:

Die Teilnahme an der Aktion „1000 Dank“ ist kostenlos.

 

8. Wohlverhalten:

Die Volksbank ist jederzeit berechtigt, Organisationen vom Wettbewerb auszuschließen, deren Vertreter den Wettbewerb manipulieren oder den Ruf der Volksbank beschädigen. Außerdem distanziert sich die Volksbank von allen Handlungen und Organisationen, deren Rechtsstaatlichkeit nicht gegeben oder zweifelhaft ist, und schließt diese ebenfalls vom Wettbewerb aus.

 

9. Gewinnbenachrichtigung/Spendenübergabe:

Nach der Jurysitzung werden alle Organisationen, denen eine Spende zukommen soll, auf geeignetem Wege benachrichtigt. Die Organisation und die Volksbank organisieren eine öffentliche Spendenübergabe. Nicht berücksichtigte, jedoch qualifizierte, Bewerbungen werden benachrichtigt.

 

10. Spendenquittung:

Der Empfänger der finanziellen Mittel stellt der Volksbank binnen 14 Tagen nach Eingang der Gutschrift eine Spendenquittung aus, sofern die Zahlung als Spende geleistet wird.

Ist der Einreicher des Projektes nicht zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen berechtigt, übernimmt die Volksbank nachgewiesene Rechnungen Dritter, die im Zusammenhang mit der Realisierung des Projektes gelegt werden. Ohne fristgemäße Einreichung einer Spendenquittung oder eines geeigneten Verwendungsnachweises ist die Volksbank berechtigt, die Zuwendung zurück zu fordern.

 

11. Vorbehaltsklausel:

Die Leipziger Volksbank behält sich vor, die Aktion zu jedem Zeitpunkt ohne Ankündigung und ohne Angabe von Gründen zu modifizieren, zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die Volksbank allerdings nur dann Gebrauch, wenn aus Gründen der höheren Gewalt, aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht gewährleistet werden kann. Die Volksbank haftet nicht für Verluste, Ausfälle oder Verspätungen, die durch Umstände herbeigeführt wurden, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen.

 

12. Datenschutz:

Die Volksbank speichert und nutzt die erhobenen Daten ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels. Nach Ablauf des Wettbewerbs werden alle Angaben bis auf die im Internet veröffentlichten gelöscht. Eine vollständige Datenschutzerklärung befindet sich unter: https://www.leipziger-volksbank.de/service/datenschutzhinweis.html