Mit diesem Auftrag können Sie Dritten Verfügungsberechtigung über Ihre Konten einräumen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie zur Vollmachtserteilung allein berechtigt sind. Diese Vollmacht ist auch für Buchungen über OnlineBanking nutzbar.
Welche Art Vollmacht möchten Sie beauftragen?
OnlineBanking-Vollmacht
Mit diesem Auftrag haben Sie die Möglichkeit, eine OnlineBanking-Vollmacht für Ihr Konto zu vergeben.
Hinweis: Die Vollmacht kann nur mit Zugangsdaten zum OnlineBanking genutzt werden, z.B. durch Ihren Steuerberater. Es besteht die Möglichkeit, Dokumente des Postfachs, wie elektronische Kontoauszüge, durch den Bevollmächtigten anzuzeigen.
Botenvollmacht
Mit diesem Auftrag haben Sie die Möglichkeit, eine Botenvollmacht für Ihr Konto zu vergeben. Dabei entscheiden Sie, ob ein Bote für Sie Stapelauszüge abholen, Zahlungsverkehrsdateien online einreichen, elektronische Dokumente abholen, SB‐Auszüge abholen, Einzahlungen per Safebag‐Verfahren vornehmen oder Einzahlungen mit einer girocard am Einzahlautomaten vornehmen kann.