Wie viel Absicherung braucht ein Handwerksbetrieb? Gerade Existenzgründer sind sich vieler Risiken nicht bewusst. Eine ausführliche Analyse der Risikosituation zeigt alle existenziellen Gefahren auf.
Absicherung für Existenzgründer
„Sobald mein Unternehmen richtig läuft, kümmer‘ ich mich um die Versicherungen…“, so denken viele Gründer, die gerade ihr eigenes Unternehmen auf die Beine stellen. Ein riskantes Vorgehen: Denn insbesondere während der Existenzgründung kann ein Schadenfall schnell zum finanziellen Ruin führen. Ein Brand, ein Einbruch oder eine Schadensersatzforderung – schon steht die Firma vor dem Aus. Neben den unternehmerischen Risiken sollten Selbstständige und Existenzgründer auch ihre betrieblichen und vor allem ihre persönlichen Risiken im Blick haben.
Versicherungen gibt es viele. Für den Notfall gerüstet zu sein heißt nicht, jedes Risiko zu vermeiden, sondern sich auf Schadenereignisse vorzubereiten. Jeder Existenzgründer muss individuell entscheiden, wie viel Absicherung sein Unternehmen braucht. Einige Risiken muss er bewusst in Kauf nehmen, andere lassen sich durch maßgeschneiderte Versicherungen abdecken. Die wichtigsten Versicherungen für Selbstständige oder kleinere Unternehmen im Überblick:
Ob Zufall, Leichtsinn oder Unachtsamkeit – Unglücke, bei denen Unbeteiligte zu Schaden kommen, passieren immer und überall. Die Haftpflichtversicherung prüft die Sach- und Rechtslage, wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab und übernimmt berechtigte Ansprüche. Da auf einer Baustelle andere Risiken lauern als in einer Rechtsanwaltskanzlei, bietet R+V für jede Berufsgruppe die passenden Haftpflicht-Policen an. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt vor Ansprüchen Dritter bei Personen- oder Sachschäden, die sich aus der betrieblichen Tätigkeit ergeben. Sie übernimmt alle berechtigten Schadenersatz-ansprüche, falls zum Beispiel eine Kundin auf frisch geputzten Fliesen ausrutscht und sich verletzt. Oder falls ein fehlerhaftes Produkt einen Schaden verursacht. Die Berufshaftpflicht ist für Selbst-ständige und Freiberufler das Pendant zur Betriebshaftpflicht.
Wer berät, kann auch mal daneben liegen. Eine Fehlberatung ist der klassische Schaden in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, und die kann teure Folgen haben. Die Vermögensschaden-Haftpflicht ist deshalb für alle beratenden, begutachtenden oder verwaltenden Berufe sinnvoll. Für einige Berufsgruppen wie Rechtsanwälte oder Steuerberater ist sie sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Was passiert, wenn die Kaffeemaschine in der Küche einen Kurzschluss hat, und ein Schwelbrand über Nacht die Büros verwüstet? Wenn Diebe am Wochenende den Laden nach Bargeld durchsuchen und anschließend alles kurz und klein schlagen? Die Sachversicherung sichert Gebäude- und Inhaltswerte unter anderem gegen Gefahren wie Brand, Einbruchdiebstahl, Glasbruch, Leitungswasserschäden oder Sturm und Hagel ab. Oft ist es sinnvoll, auch gleich eine Betriebsunterbrechungsversicherung einzuschließen. Denn die wirtschaftlichen Folgen einer Betriebsunterbrechung sind oftmals weitaus gravierender als der Sachschaden. Die Betriebsunterbrechungsversicherung sorgt dafür, dass jeder Arbeitnehmer weiterhin seinen Lohn erhält, sie ersetzt den entgangenen Gewinn und laufende Kosten wie Mieten oder Zinsen, bis der Betrieb wieder normal läuft.
Irren ist menschlich, Maschinen sind es nicht. Sie verzeihen keine Fehler. Ein falscher Griff genügt, und die hochsensiblen Geräte stehen still. Tragisch, wenn zu den ohnehin hohen Ratenzahlungen noch unkalkulierbare Reparaturkosten kommen. Damit die Existenz eines Betriebs nicht von einer Maschine abhängt, übernimmt die Versicherung alle Reparaturkosten. Versichert werden können sowohl stationäre Maschinen und maschinelle Anlagen als auch fahrbare oder transportable Geräte.
Kaum ein Unternehmen kommt heute ohne Anlagen und Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik aus. Eine Elektronikversicherung beinhaltet für diese Geräte eine Allgefahrendeckung, das heißt: Versichert sind alle Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Die Deckung geht damit deutlich über die der klassischen Sachversicherung hinaus und schließt auch Schäden aufgrund von Fahrlässigkeit, Bedienungsfehlern oder Diebstahl ein.
Ob für Einzelfahrzeuge oder ganze Flotten: Die Kraftfahrzeugversicherung von R+V verbindet vorteilhaften Schutz mit umfassendem Schaden- und Risikomanagement. Der günstige Branchentarif für Betriebe mit drei bis zehn Fahrzeugen schließt neben Firmenfahrzeugen auch die privat genutzten Pkw mit ein. Jedes Unternehmen, das Güter von Dritten transportieren lässt, benötigt zudem eine Transportversicherung.
Betriebsunfälle, Kündigungen, Streit mit einem Konkurrenten oder ein Kunde, der nicht zahlen will – wer ein Unternehmen führt, muss auch mal um sein Recht streiten. Damit guter Rat nicht zu teuer wird, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für Anwalt, Gerichte, Sachverständige und Zeugen. Die Police schützt auch Mitarbeiter während ihrer Dienstzeit und Familienangehörige des Unternehmers, die im Betrieb arbeiten.
Früher besiegelte man Verträge per Handschlag, heute garantiert nicht einmal eine schriftliche Auftragsbestätigung, dass der Kunde auch zahlt. Die Forderungsausfall-Versicherung schützt Betriebe davor, dass sie auf ihren Rechnungen sitzen bleiben. Die Kautionsversicherung übernimmt Bürg-schaften und haftet im Falle einer Insolvenz des Unternehmens für eventuelle Mängel. Gerade für kleinere Unternehmen bietet R+V passende Einsteigerprodukte an.
Ein Muss für Freiberufler: private Vorsorge
Rund 4,5 Millionen Selbstständige und Freiberufler gibt es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Deutschland, Tendenz steigend. Die meisten Selbständigen zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein und sind auch nicht – wie beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte oder Notare - Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk. Das heißt: Sie sind für die eigene Alters- und Zukunftsvorsorge selbst verantwortlich. Dabei kommt es bei der Zukunftsvorsorge für Freiberufler vor allem auf zwei Dinge an: auf die Risikoabsicherung und die Vermögensbildung.
Basis für Selbstständige: die BasisRente (Rürup-Rente)
Um die private Vorsorge von Freiberuflern zu unterstützen, fördert der Staat diese mit steuerlichen Anreizen, zum Beispiel bei der BasisRente, auch Rürup-Rente genannt. Sie funktioniert nach dem Vorbild der gesetzlichen Rentenversicherung. Es gibt eine lebenslange, garantierte Rente, aber keine Möglichkeit der Kapitalauszahlung. Der Rentenbeginn ist flexibel – lediglich ein Mindestrentenalter von 62 Jahren ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die Beiträge zur BasisRente können Freiberufler als Sonderausgaben bei der Steuer absetzen. Aktuell sind 80 Prozent der gezahlten Beiträge absetzbar (von maximal 20.000 Euro jährlich bei Ledigen beziehungsweise 40.000 Euro jährlich bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern). In den folgenden Jahren steigt der Sonderausgabenabzug jährlich um zwei Prozentpunkte – damit sind die Beiträge ab 2025 zu 100 Prozent steuerfrei. Im Gegenzug unterliegen die Einkünfte aus der Rente der Einkommensteuer. Vorteil Flexibilität: Selbständige können ihren jährlichen Beitrag zur BasisRente an ihre jeweilige Einkommenssituation anpassen. Auch Einmalzahlungen, beispielsweise aus einer Erbschaft, sind im Rahmen der geförderten Beitragsgrenzen möglich. Und: Es besteht die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung als ergänzenden Schutz miteinzuschließen.
Chance plus Garantie: die R+V-BasisRente IndexInvest
Mit der BasisRente IndexInvest können Selbständige von den Renditechancen am Kapitalmarkt profitieren, bei gleichzeitiger finanzieller Sicherheit. Die BasisRente IndexInvest ist an die positive Wertentwicklung des EURO STOXX 50, eines führenden Börsenindexes, gekoppelt. Alternativ kann der Kunde einen festen Zinssatz wählen, der dann für ein Jahr gilt. Die eingezahlten Beiträge und die Jahreserträge sind dabei zum Rentenbeginn garantiert. Das heißt, auch bei negativen Marktent- wicklungen müssen keine Einbußen befürchtet werden.
Lebenslange Leistungen garantiert: die private Rentenversicherung
Wer im Alter auf eine lebenslange private Zusatzrente setzt, für den kommt auch die private Renten-versicherung infrage. Auch hier gibt es Steuervorteile. Denn die Rentenzahlung wird jeweils nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Wer sich statt der lebenslangen Rente für eine einmalige Kapitalauszahlung entscheidet, muss die enthaltenen Erträge unter bestimmten Voraussetzungen – Laufzeit mindestens zwölf Jahre, Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr – nur zur Hälfte versteuern. Viele flexible Elemente ermöglichen die Anpassung der Rentenversicherung an die eigene Bedarfssituation.
Weitere Bausteine: gesetzliche Rente und berufsständische Versorgung
Jeder Freiberufler und Selbständige kann freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Und wer schon vor der Selbstständigkeit als Angestellter in die Rentenkasse eingezahlt hat, behält seine gesetzlichen Rentenansprüche. Insbesondere dann kann es sinnvoll sein, weiterhin freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu leisten. Für manche freiberuflichen Tätigkeiten besteht sogar eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rente, da sie laut Gesetzgeber als sozial schutzbedürftig gelten. Dies betrifft beispielsweise Hebammen und Pflegepersonal. Künstler und Publizisten müssen sich über die Künstlersozialkasse versichern und in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Was gilt für freie Berufe, die nur durch eine Mitgliedschaft in einer berufsständischen Kammer ausgeübt werden dürfen? Also beispielsweise für Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Notare oder Steuerberater? Diese haben keine Wahl: Für sie ist die Mitgliedschaft im entsprechenden berufsständischen Versorgungswerk vorgeschrieben. Dafür sind sie von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit – unabhängig davon, ob sie ihren Beruf selbstständig oder angestellt ausüben.