Damit Sie sorgenfrei in das neue Jahr kommen, haben wir einen Sicherheitstipp für Sie:
Rauchmelder können Leben retten.
Winterzeit ist Kerzenzeit - leider mit Folgen: Im Dezember brennt es rund 40 Prozent häufiger als in den Frühjahrs- und Herbstmonaten. Das zeigen die Statistiken des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Etwa 500 Menschen kommen jedes Jahr durch Wohnungsbrände ums Leben. Vor allem nachts sind die Brände tückisch – denn wer schläft, riecht nichts. Tödliche Rauchgase breiten sich dann unbemerkt aus, es kommt zur Bewusstlosigkeit und zum Erstickungstod.
Gut, wer in solchen Fällen rechtzeitig vom lauten Alarm eines Rauchmelders geweckt wird. In den meisten vermieteten Wohnungen sind Rauchmelder bereits installiert. Doch bei vielen Wohnungs- und Hauseigentümer, die ihr Eigentum selbst bewohnen, fehlen die Geräte noch. Hier einige Tipps rund um das Thema Rauchmelder.
Wo sollen Rauchmelder angebracht werden?
In Privathaushalten gehören Rauchmelder unter die Zimmerdecke und am besten in die Raummitte. So kann der Rauch das Gerät möglichst schnell und ungehindert erreichen. Vor allem sollten die Bewohner die Geräte in Schlafzimmer, Kinderzimmern und Flure installieren. In Häusern mit mehreren Stockwerken sind Rauchmelder auch im Treppenflur auf den jeweiligen Etagen ratsam. Gut zu wissen: In Küche und Bad haben Rauchmelder nichts zu suchen, denn dort können Koch- und Wasserdämpfe schnell einen Fehlalarm auslösen. Auch besonders staubige Räume eignen sich nicht für Rauchmelder. Und: Den Rauchmelder nicht mit Farbe anstreichen, denn dann funktioniert er nicht mehr.
Worauf sollte man beim Kauf eines Rauchmelders achten?
Jeder Rauchmelder sollte die Mindestanforderungen, die in der Norm „DIN EN 14604“ festgelegt sind, erfüllen. Das heißt: Der Alarmton beträgt mindestens 85 Dezibel. Mindestens 30 Tage bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönt ein wiederkehrendes Warnsignal. Es gibt einen Testknopf zur Funktionsüberprüfung. Und der Rauch kann von allen Seiten gleich gut in die Rauchmesskammer eindringen. Zu beachten: Das „CE-Zeichen“ trifft keine Aussage über die Qualität, sondern besagt nur, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf. Deshalb gibt es seit 2012 das unabhängige Qualitäts-zeichen „Q“. Rauchmelder mit einem „Q“ unterliegen einer erweiterten Qualitätsprüfung. Sie werden auf ihre Langlebigkeit geprüft, weisen deutlich weniger Falschalarme auf, haben eine erhöhte Stabilität sowie eine Batterie, die über eine Lebensdauer von mindestens zehn Jahren verfügt.
Was ist bei der Wartung zu beachten?
Eine jährliche Inspektion und Wartung der Rauchmelder ist sinnvoll und notwendig, um die Funktionsbereitschaft zu testen. Dabei gelten die Hinweise aus der Bedienungsanleitung.
Für den Fall der Fälle: Nach einem Brand ist der Schaden möglichst schnell der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung zu melden. Die R+V-Hausratversicherung ersetzt die zerstörte Einrichtung und auch verbrannte Bücher, Kleidung und sonstige Gegenstände. Selbst die Geschenke unterm Weihnachtsbaum sind mitversichert. Im Gegensatz dazu kommt die R+V-Wohngebäudeversicherung für Schäden am Gebäude und den damit fest verbundenen Gebäudeteilen (Türen, Fenster, Treppen, usw.) auf.