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Warum Energieeffizienz in Gebäuden immer wichtiger und lohnenswerter wird

Energiesparendes Bauen und Sanieren ist ein wichtiger Schlüssel für die Verminderung des Energieverbrauchs in Gebäuden. Überdies leistet es einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz. Seit Anfang 2015 gibt es für die energiesparende Wohnraummodernisierung beim KfW-Gebäudesanierungsprogramm sowie für die Vor-Ort-Energieberatung höhere Förderzuschüsse. Zudem hebt die KfW ab August 2015 die Förderhöchstbeträge bei ihren Gebäudeenergieeffizienzprogrammen an.

Die Volksbanken und Raiffeisenbanken unterstützen und beraten Haus- und Wohnungseigentümer in finanziellen Fragen auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz. Die deutschen Privathaushalte zahlten in 2013 ungefähr 53,7 Milliarden Euro für Heizung, Warmwasser,  Klimatisierung und Beleuchtung (Gebäudereport 2015, Deutsche Energie-Agentur). Aufgrund der in den vergangenen Jahren erheblich gestiegenen Energiepreise gaben die privaten Haushalte dafür fast 10 Milliarden Euro mehr als noch in 2003 aus.

Der Energieverbrauch in Gebäuden macht insgesamt knapp 40 Prozent des Gesamtverbrauchs in Deutschland aus. Zwei Drittel des Verbrauchs entfallen dabei auf Wohngebäude. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 19 Millionen Wohngebäude mit ungefähr 40 Millionen Wohneinheiten. Ein erheblicher Anteil davon ist energetisch sanierungsbedürftig. Ein wesentlicher Grund dafür: Fast drei Viertel des Gebäudebestands wurde vor 1977 und damit vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet. Insbesondere bei diesen Bauten bietet sich großes Energieeinsparpotenzial.

Größtes Einsparpotenzial beim Heizen
Das Beheizen von Räumen und Wasser sorgt bei privaten Haushalten für den mit Abstand höchsten Energieverbrauch. 85 Prozent des Energiebedarfs entfallen auf Heizen und Co. Undichte Fenster und Türen, eine unzureichend gedämmte Gebäudehülle sowie veraltete Heizungssysteme sorgen oft für hohe Energieverluste. Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie geht deutschlandweit von über 15 Millionen technisch und energetisch veralteten Heizungsanlagen aus.

Durch die Umstellung auf moderne, energieeffiziente Heizungssysteme einschließlich Warmwasserbereitung, durch wärmeisolierende Fenster und Türen sowie durch Wärmedämmung der Außenwände, Keller- und Geschossdecken lässt sich der Energieverbrauch beträchtlich verringern. Die Einbindung erneuerbarer Energien in das Heizsystem kann zudem den Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid weiter verringern. Längst ist dies auch beim Immobilienerwerb oder -verkauf relevant. So spielt die Höhe der zu erwartenden Heizkosten als „zweite Miete“ mittlerweile bei der Auswahl von Wohnraum eine wichtige Rolle.

Energetische Gebäudesanierung erhöht den Wohnkomfort und steigert den Gebäudewert. Dies verbessert die Verkaufschancen und auch die Vermietbarkeit einer Immobilie. Maßnahmen zur energetischen Sanierung bieten sich vor allem an, wenn ohnehin bauliche Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten geplant sind. Dabei empfiehlt es sich, bereits frühzeitig einen Energieberater in die Planungen einzubinden. Dieser kann energetische Schwachstellen identifizieren und konkrete Vorschläge für die Verbesserung des Energiestandards des Gebäudes entwickeln.

Eine erste Orientierung hinsichtlich der energetischen Qualität eines Gebäudes bietet der Online-Sanierungskonfigurator des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: www.sanierungskonfigurator.de

Höhere energetische Mindestanforderungen
Die Bundesregierung verfolgt das energie- und klimapolitische Ziel, vom Jahr 2008 bis hin zum Jahr 2020 den Wärmebedarf des Gebäudebestands um 20 Prozent zu senken. Zudem soll der Primärenergiebedarf – also Energiebedarf einschließlich der Energieverluste im Zuge der Energiegewinnung und -umwandlung – bis 2050 um 80 Prozent sinken. Durch die Kombination von höherer Energieeffizienz mit dem Ausbau erneuerbarer Energien soll der Gebäudebestand bis 2050 nahezu klimaneutral sein. Hierfür soll die energetische Sanierungsrate im Gebäudebestand von derzeit 1 Prozent auf 2 Prozent im Jahr verdoppelt werden.

Wesentliche Instrumente der Energieeffizienzpolitik der Bundesregierung sind das Energieeinsparungsgesetz und die darauf aufbauende Energieeinsparverordnung (EnEV). Hier werden energetische Mindestanforderungen an Neubauten, Modernisierungen und an den Umbau bestehender Gebäude festgelegt. Die im Mai 2014 in Kraft getretene neue EnEV hebt bestimmte energetische Mindeststandards für Gebäude sukzessive an. Laut der neuen EnEV müssen seit dem 1. Januar 2015 Öl- und Standardheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, in Bestandsgebäuden außer Betrieb genommen werden. Einzige Ausnahmen sind dabei Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel mit einem besonders hohen Wirkungsgrad.

Überdies müssen ungedämmte oberste Geschossdecken über beheizten Räumen, die einen Mindestwärmeschutz nicht erfüllen, bis Ende 2015 eine Dachbodendämmung erhalten. Alternativ kann auch das Dach gedämmt werden. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die am 1. Februar 2002 in diesen Häusern mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben, betreffen diese Nachrüstungspflichten allerdings zunächst nicht. Bei einem Eigentümerwechsel muss der neue Eigentümer die Nachrüstungspflicht jedoch innerhalb von zwei Jahren erfüllen.

Ab dem 1. Januar 2016 steigen nun auch für Neubauten die energetischen Anforderungen. Der maximal zulässige Jahres-Primärenergiebedarf sinkt dann um 25 Prozent. Die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss um durchschnittlich 20 Prozent besser werden. Dies ist ein weiterer Schritt hin zum Niedrigstenergiegebäudestandard, der ab 2021 EUweit für alle Neubauten gelten soll. Seit dem Jahr 2009 ist für Hauseigentümer bei neu errichteten Gebäuden und bei Verkauf oder Neuvermietung von Bestandsimmobilien ein Energieausweis Pflicht. Wird das Wohneigentum nur selbst genutzt und nicht neu vermietet, ist dieser nicht erforderlich. Als energetische Visitenkarte eines Gebäudes erleichtert der Energieausweis die Vergleichbarkeit von Immobilien und hilft, den künftigen Energieverbrauch besser abschätzen zu können.

Laut neuer EnEV müssen Verkäufer oder Vermieter den Energieausweis Miet- und Kaufinteressenten bei der Objektbesichtigung vorlegen und nach Vertragsabschluss aushändigen. Die Ausweispflicht besteht nicht gegenüber Mietern in bestehenden Mietverhältnissen und für denkmalgeschützte Gebäude. Seit Mai 2014 müssen in Immobilienanzeigen die wichtigsten energetischen Kennwerte – sofern vorhanden – einschließlich Energieeffizienzklasse angegeben werden. Bei Verstößen gegen die Ausweispflichten droht Verkäufern oder Vermietern ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.

Aufgrund der seit dem 1. Mai 2013 geltenden Änderung des Mietrechts ist für Mieter in den ersten drei Monaten energetischer Wohnraumsanierungen eine Mietminderung nicht mehr zulässig. Mieter können eine Mietreduzierung nunmehr erst ab dem vierten Monat geltend machen, sofern bis dahin die Baumaßnahmen noch nicht abgeschlossen sind und die Nutzung der Wohnung weiter beeinträchtigt ist. Wie bisher dürfen Vermieter jährlich maximal 11 Prozent der Kosten für die Modernisierung auf die Miete umlegen.

Staatliche Förderung
Bund, Länder und Kommunen fördern energetische Gebäudesanierungen und den Bau oder Erwerb besonders energieeffizienter Wohngebäude anhand verschiedener Programme. Auf Bundesebene bietet die staatliche KfW Haus- und Wohnungseigentümern die Förderkredite „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren".

Diese können bei der Hausbank – zum Beispiel der Volksbank oder Raiffeisenbank vor Ort – im Voraus beantragt werden. Die Hausbank trägt dabei zugleich auch das Kreditrisiko. Zum 1. August 2015 wird die KfW bei diesen beiden Förderprogrammen den Förderhöchstbetrag auf 100.000 Euro anheben. In einzelnen Bundesländern werden die KfW-Programme zusätzlich durch Landesmittel vergünstigt. Die Förderung von energieeffizientem Bauen und der energetischen Sanierung von Wohngebäuden, für die vor 1995 (ab August 2015: vor dem 1. Februar 2002) ein Bauantrag gestellt wurde, folgt dem Prinzip: Je energieeffizienter ein Haus oder eine Wohnung nach Beendigung der Baumaßnahmen, desto höher die Förderung. Grundlage für die Förderung ist die Zuordnung zu einem der sogenannten KfW-Effizienzhausstandards. Dieser ergibt sich aus dem Vergleich des maximalen Energiebedarfs des Gebäudes mit dem für einen Neubau zulässigen Höchstwert (gemäß EnEV).

Insgesamt gibt es sieben KfW-Effizienzhausklassen. Die vier weniger anspruchsvollen Förderstufen (KfW-Effizienzhaus Denkmal, 115, 100 und 85) gelten dabei nur für den Gebäudebestand. Der anspruchsvollste KfW-Effizienzhausstandard 40 gilt hingegen nur für Neubauten. Zusätzlich zur Zinsverbilligung gibt es bei den KfW-Förderkrediten „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ – in Abhängigkeit vom erreichten KfW-Effizienzhausniveau – einen Tilgungszuschuss. Im Januar 2015 wurden beim KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ die Tilgungszuschüsse für alle KfW-Effizienzhaus-Standards um 5 Prozent angehoben. Alternativ dazu können Wohneigentümer, die ohne Förderkredit aus eigenen Mitteln finanzieren, je nach Effizienzhausstufe einen Investitionszuschuss bei der KfW beantragen.

Insgesamt gilt: Umso besser der energetische Standard der Immobilie, umso höher der Tilgungs- oder Investitionszuschuss. Die KfW-Programme für energieeffizientes Bauen und Sanieren sehen die Einbeziehung eines qualifizierten Sachverständigen vor. Seit März 2015 bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Energiesparberatung bei Sanierungsvorhaben einen höheren Zuschuss. Bis zu 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten – maximal 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und höchstens 1.100 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten – können fortan geltend gemacht werden.

Unabhängige und fachlich qualifizierte Energieberater für eine Vor-Ort-Beratung und eine KfW-Förderung sind in der bundesweiten Expertendatenbank www.energie-effizienz-experten.de zu finden.

Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken · BVR, Berlin