Lebensversicherungen sind sicher, stabil und leistungsstark – und bleiben auch in Zukunft attraktiv. Dafür hat der Gesetzgeber im Sommer ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das Verbesserungen sowohl für die Verbraucher als auch für die Versicherungsunternehmen mit sich bringt. Hier die wichtigsten Infos zum „Lebensversicherungsreformgesetz“ (LVRG):
Leipziger Volksbank: Wir haben gehört, dass es neue gesetzliche Regelungen für die Lebensversicherung gibt. Was genau haben sie zum Ziel?
Dr. Karsten Eichner: Mit dem „Lebensversicherungsreformgesetz“ (LVRG) passt der Gesetzgeber die gesetzlichen Vorgaben für Lebensversicherungen an das schon lang anhaltende Niedrigzinsumfeld an. Das Gesetz verfolgt dabei vor allem drei Ziele: Es soll die garantierten Leistungen für die Versicherten dauerhaft sichern. Es oll den Abfluss von Geldern verhindern, die Lebensversicherer mittel- und langfristig für die Erfüllung der Garantien benötigen. Und es soll die Risikotragfähigkeit und Stabilität der Lebensversicherer nachhaltig stärken. Um diese Ziele zu erreichen, hat der Gesetzgeber ein ganzes Maßnahmenpalet geschnürt, zu dem unter anderem eine Garantiezinssenkung und die Neuregelung der Beteiligung an den Bewertungsreserven gehören.
Leipziger Volksbank: Was bedeutet die sofortige Neuregelung der Bewertungsreserven? Wird bei demnächst auslaufenden Verträgen weniger ausgezahlt als angekündigt?
Dr. Karsten Eichner: Nein – R+V steht zu den einmal gegebenen Zusagen. In unserem Ankündigungsschreiben kurz vor Vertragsablauf haben wir Ihnen die garantierte Leistung und die Leistung aus der Überschussbeteiligung dargestellt. Um die Schwankungen am Kapitalmarkt auszugleichen, deklariert R+V seit Jahren neben der laufenden Überschussbeteiligung an der Schlussüberschussbeteiligung auch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven. Diese Mindestbeteiligung hat R+V für dieses Jahr bereits festgelegt. Bei Ablauf Ihres Vertrages im Jahr 2014 erhalten Sie also mindestens den Betrag, den R+V Ihnen auch angekündigt hat.
Leipziger Volksbank: Welche Auswirkungen hat die Garantiezinssenkung zum 01. Januar 2015 auf Lebensversicherungsverträge?
Dr. Karsten Eichner: Mit der Senkung passt der Gesetzgeber dem Garantiezins an das lang anhaltende Niedrigzinsumfeld an. Wenn Sie schon einen Vertrag haben, ändert sich nichts, denn der einmal vereinbarte Garantiezins gilt für die gesamte Laufzeit. Die jetzt angekündigte Änderung des Garantiezinses (Höchstrechnungszins) auf 1,25 Prozent betrifft nur Verträge, die ab 1. Januar 2015 neu abgeschlossen werden. Wenn Sie also mit dem Gedanken spielen, eine Lebensversicherung abzuschließen, dann sollten Sie noch unbedingt vor Ende 2014 aktiv werden und sich den aktuellen Garantiezins von 1,75 Prozent sichern.
Leipziger Volksbank: Was spricht bei dem aktuell vorherrschenden Zinsniveau denn überhaupt für eine Lebensversicherung?
Dr. Karsten Eichner: Eine Lebens- oder Rentenversicherung ist auch im aktuell anhaltenden Niedrigzinsumfeld eine gute Wahl. Denn neben dem Garantiezins ist vor allem die Gesamtverzinsung relevant, bei der die R+V Lebensversicherung AG im Jahr 2014 beispielweise 3,9 Prozent beträgt. Finanzkräftige Versicherer erwirtschaften somit Verzinsungen deutlich oberhalb der Inflationsrate und ermöglichen damit Jahr für Jahr Realvermögenszuwächse. Eine Lebensversicherung liegt mit ihrer Verzinsung somit deutlich über der von anderen sicheren Anlageklassen wie etwa Bundesanleihen. Unabhängig von der Verzinsung kann eine Lebens- oder Rentenversicherung auch mit vielen anderen weiteren Vorteilen punkten: garantierten Leistungen über die gesamte Laufzeit, garantierten Rentenzahlungen bis zum Lebensende und einem eingebauten Todesfallschutz.