Großes Sparpotenzial beim Wechsel des Autoversicherers möglich

Serienmäßig mit persönlichem Ansprechpartner. Die R+V-KfzPolice. Rundum sicher. Rundum betreut.

Sie sind mit den Leistungen oder dem Service Ihrer Autoversicherung nicht zufrieden? Ihnen ist die Prämie zu hoch?

Ein Wechsel des Autoversicherers bietet mitunter ein großes Sparpotenzial. Bei der Entscheidung sollten aber nicht nur der Preis, sondern auch Leistungen, Beratung und Service berücksichtigt werden.

R+V bietet mit den R+V-KfzPolicen die Möglichkeit den Versicherungsschutz ganz individuell an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Sie haben die Möglichkeit, zwischen der leistungsstarken R+V-KfzPolice-Plus und der R+V-KfzPolice-Basis mit soliden Leistungen zu einem günstigen Preis zu wählen.

Welche Kündigungsmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen - haben wir für Sie zusammengefasst:

Kündigung zum Vertragsablauf

Der Kfz-Versicherungsvertrag wird für maximal ein Jahr abgeschlossen. Der Ablauf des Vertrages ist in der Regel der 1. Januar des Folgejahres. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig einen Monat vor Ablauf gekündigt, verlängert sich seine Laufzeit um ein weiteres Jahr. In aller Regel ist es ausreichend, wenn die Kündigung in Textform (z.B. Fax) ausgesprochen wird. Ist in Ihrem Versicherungsschein der Vertragsablauf der 1. Januar, muss die Kündigung spätestens am 30. November bei Ihrem Versicherer eingegangen sein. Wer ganz sicher gehen will, schickt seine Kündigung per Einschreiben.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung oder Tarifänderung

Wenn Ihr Versicherer den Beitrag erhöht bzw. den Tarif ändert, muss er Sie darüber mindestens einen Monat vor Wirksamwerden informieren. Sie können dann innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Information Ihr besonderes Kündigungsrecht wahrnehmen.

Sonderkündigungsrecht nach dem Versicherungsfall

Ihr Versicherer hat nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles den Schaden reguliert oder abgelehnt. Dann haben Sie ein sofortiges Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt der Regulierung beziehungsweise Ablehnung des Schadens.

Versichererwechsel bei jedem Fahrzeugwechsel möglich

Sobald Sie Ihr Auto verkaufen und sich dafür ein anderes zulegen, können Sie auch den Versicherer wechseln. Ihre schadenfreie Zeit nehmen Sie natürlich mit in den neuen Vertrag.

 

In Versicherungsfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Leipziger Volksbank sowie der R+V-Versicherung gern zur Verfügung. Eine Übersicht unserer Beratungscenter und Geschäftsstellen finden Sie hier.  

 

Quelle: https://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/fahrzeug_verkehr/v_infos/5_versicherungswechsel.jsp