R+V Ernteversicherung (ASP)

Afrikanische Schweinepest

Ernteeinbußen nach Seuchenbekämpfungsmaßnahmen absichern

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) stellt auch für Landwirte, die nicht Schweinehalter sind, eine erhebliche Bedrohung dar. Denn bei einem ASP-Ausbruch in der Wildschweinepopulation liegt das primäre Ziel der Seuchenbekämpfung darin, zu verhindern, dass infizierte Wildschweine ihr Habitat verlassen. Dazu richten die Behörden bei einem Fund eines verdächtigen oder infizierten Wildschweines Gefährdungsbezirke ein. In diesen Gefährdungsbezirken können sogar Ernte- und Bearbeitungsverbote angeordnet werden. Der Radius eines Gefährdungsbezirkes kann bis zu 15 Kilometer betragen. Für einen landwirtschaftlichen Betrieb bedeutet das, dass große Teile oder sogar die gesamte Nutzfläche nicht oder nur sehr eingeschränkt bearbeitet werden dürfen.

Daraus entstehen wirtschaftliche Nachteile durch Mindererträge, weil Dünge- und Pflanzenschutzmaßnahmen nicht durchgeführt werden können. Es drohen geringere Erntemengen, Qualitätseinbußen oder sogar der Totalausfall der Ernte. Darüber hinaus können sich die behördlichen Restriktionen auch mittelfristig auswirken, wenn beispielsweise die Fruchtfolge verändert werden muss (z. B. Sommerungen anstatt geplanter Wintergetreide).

Zwar plant der Gesetzgeber zum Ausgleich staatliche Entschädigungsleistungen auf Länderebene, aber noch ist hierzu keine Entscheidung gefallen. Erfahrungsgemäß ist nicht davon auszugehen, dass die Leistungen ausreichen werden, den Schaden zu kompensieren – insbesondere, wenn er sich auch auf zukünftige Vegetationsperioden auswirkt.

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