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Technische Fusion - Hinweise für Zahlungsverkehrsprogramme

Was ist wichtig bei Zahlungsverkehrsprogrammen?

Für Nutzer unserer Zahlungsverkehrsprogramme Profi cash und BankingManager stellen wir Fusionsassistenten zur Verfügung. Dieser erscheint nach der technischen Fusion beim Start der Anwendung und stellt die IBAN um. Weitere Programme werden aufgrund der Vielzahl der am Markt erhältlichen Anbieter nicht automatisiert umgestellt. Bitte ändern Sie in den Einstellungen des Programmes die IBAN bzw. BIC eigenständig. Weitere Unterstützung erhalten Sie beim Hersteller der Software.

Besonderheiten bei Profi cash

Öffnen Sie die Software als Administrator und führen Sie eine Datensicherung durch. Anschließend aktualisieren Sie bitte Ihre Konten. Danach startet der Fusionsassistent, der Sie durch den Prozess begleitet. Sollten sich noch Zahlungsverkehrsjobs in der Datenübertragung befinden, erhalten Sie eine entsprechende Meldung:

Meldung Profi Cash

In diesem Fall markieren Sie bitte den Zahlungsverkehrsjob in der Datenübertragung und stornieren diesen über den Button „Löschen/Stornieren“ und aktivieren Sie die Aufträge sofort wieder, um nach der Datenänderung durch den Fusionsassistenten erneut einen Job daraus erstellen zu können.

Besonderheiten beim BankingManager

Beim ersten Start des BankingManagers nach der technischen Fusion startet der Fusionsassistent automatisch:

Beispiel Funktionsassistent

Im Laufe des Prozesses müssen die Daten zuerst gesichert werden. Nachdem die Daten angepasst wurden, erhalten Sie einen Bericht über die geänderten Zahlungskontakte und Konten.

Besonderheiten bei Nutzung von HBCI-Schlüsseldatei und VR-NetWorldCard (HBCI-Chipkarte)

Auch an den eigenen hinterlegten Zugangsdaten in Ihrer Software ist die Bankleitzahl gespeichert. Ändern Sie bitte bei der Nutzung der HBCI-Schlüsseldatei oder der VR-NetWorldCard keinesfalls die hinterlegte Bankleitzahl an diesen Zugangsdaten, da sonst die elektronische Signatur ungültig wird. Für diese beiden Verfahren gilt auch weiterhin die bisher hinterlegte Bankleitzahl.

Ich nutze EBICS. Was ist zu beachten?

Bereits vor der technischen Fusion an uns gesendete Aufträge, die noch auf eine elektronische Unterschrift (VEU) warten, müssen bis spätestens am Freitag, den 04. September 2026 um 15:00 Uhr, unterschrieben werden. Andernfalls müssen diese Aufträge nach der Fusion neu eingereicht werden.

Sollten Sie eine neue IBAN erhalten haben, ist ein Verbindungsaufbau mit EBICS ab Fusion nur noch mit neuer IBAN möglich.

Wenn bei der ersten Kommunikation nach der technischen Fusion mit uns in Ihrer Software neue Bankschlüssel angezeigt werden, müssen diese von Ihnen mit „OK“ oder „Ja“ akzeptiert werden. Ab jetzt ist ausschließlich eine Kommunikation mit neuer Bankverbindung möglich.

Was mus ich bei der Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, der für mich Zahlungsaufträge ausführt oder Kontoinformationen abruft, beachten?

Bitte beachten Sie bei einer Zusammenarbeit mit einem Steuerberater mit Anbindung an Servicerechenzentren (z. B. DATEV, EFIS, LAND-Data, Eurodata o.ä.), dass Sie ihm die geänderten Zahlungsdaten möglichst zeitnah zur Verfügung stellen. Ab dem 05.09.2026 können nur noch Aufträge eingereicht und Kontoinformationen abgerufen werden, wenn die IBAN im Service-Rechenzentrum des Steuerberaters umgestellt wurde.

Wer kann mir bei Fragen zum OnlineBanking weiterhelfen?

Haben Sie weitere Fragen zum Thema OnlineBanking, steht Ihnen das Electronic-Banking Team unter EBL@Leipziger-Volksbank.de zur Verfügung.