Über uns
Wir sind anders. Wir sind eine Genossenschaftsbank und damit unseren Mitgliedern sowie Kundinnen und Kunden verpflichtet. Ihr Antrieb steht bei uns im Vordergrund.
Unser Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er bestellt den Vorstand und überwacht dessen Geschäftsführung. Über seine Tätigkeit berichtet der Aufsichtsrat gegenüber der Vertreterversammlung.
Mitglieder des Aufsichtsrates:
- Jürgen Balthasar (Aufsichtsratsvorsitzender)
- Gottfried Fleischer
- Frank Gerhardt (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)
- Marlis Herrys
- Annett Koza
- Sven Kruschina (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)
- Ingo Schöne
- Falk Schubert
- Henrik Simon
Unsere Vertreterversammlung
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Unsere Satzung bestimmt, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte pro 200 Mitglieder eine Person in die Vertreterversammlung, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.
Unsere starken Partner
Damit Sie immer genau die Lösungen bekommen, die zu Ihnen passen, arbeiten wir mit unseren starken Finanzpartnern in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken zusammen. Die Solvenz der FinanzGruppe wird in einem Rating beurteilt. Mehr über unser Schutzsystem für Ihr Geld finden Sie unter „Einlagensicherung”.