Aktuelle Meldungen zur Corona-Krise für Firmenkunden

Das neuartige Corona-Virus stellt die deutsche Wirtschaft vor Herausforderungen. Gerade jetzt sind wir für Sie da, Ihre Kundenbetreuer haben ein offenes Ohr für Sie. Scheuen Sie sich nicht, uns anzurufen, wenn Sie Fragen haben oder ein Problem lösen möchten. Nachstehend finden Sie relevante Informationen. Diese Seite wird laufend aktualisiert - schauen Sie wieder vorbei!

Schnelle Liquiditätshilfe für klein- und mittelständische Kunden mit...

Liquiditätsbedarf bis 100.000€

SAB „Sachsen hilft sofort“ Liquiditätshilfedarlehen bis 100.000 € für Kleinstunternehmer und Freiberufler (> 1 Mio. € Jahresumsatz): Hier finden Sie das Antragsformular SAB.

Liquiditätsbedarf über 100.000€

Volksbank-LiquiditätshilfeDarlehen (KfW- oder BBS-gesichert): Hier beantragen


Schließung der Servicezeiten und 3G-Prinzip

(29.11.2021 - 08.30 Uhr)

Wir schließen unseren Servicebereich corona-/personalbedingt vom 29.11.2021 bis 03.01.2022 in den folgenden Geschäftsstellen: Südvorstadt, Schleußig, Böhlen, Zwenkau, Beilrode, Schildau, Dommitzsch, Frohburg und Stötteritz.

Wir bitten um Verständnis, dass derzeit in der persönlichen Kundenberatung das 3G-Prinzip (geimpft-getestet-genesen) gilt. Wir sind auch gerne telefonisch oder per Videoberatung für Sie da. Nutzen Sie für Ihre Service-Anliegen bitte auch unseren schnellen, bequemen SmartService.

Corona-Überbrückungshilfe

(09.02.2021 - 08.30 Uhr)

Der Bund stellt weitere Liquiditätshilfen bereit, um kleine und mittelständische Unternehmen finanziell zu unterstützen.

Lesen Sie hier...

Stundung von Nicht-Verbraucherdarlehen

(29.01.2021 - 12.00 Uhr)

Wie Sie Nicht-Verbraucherdarlehen stunden, wenn Sie sich in einem finanziellen Engpass befinden, zeigen wir Ihnen hier.

Lösungen der R+V Versicherung in der Corona-Krise

(27.01.2021 - 12.00 Uhr)

Als Firmenkunde erhalten Sie bei unserem Partner, der R+V Versicherung, in der Corona-Krise besondere Versicherungslösungen und Services.

Lese Sie hier.

Europäisches Krisenmanagement der EZB

(27.01.2021 - 12.00 Uhr)

Die EZB verlängert ihr milliardenschweres Anleihekaufprogramm, um die Liquidität von Unternehmen zu sichern.

Hier geht es zum Artikel.

KfW-Schnellkredit

(19.11.2020 - 11.30 Uhr)

Angesichts der andauernden wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hat die Regierung den KfW-Schnellkredit erweitert. So werden Unternehmen und Selbstständige nun unabhängig von der Anzahl ihrer Beschäftigten gefördert.

Wie mittelständische Unternehmen den KfW-Schnellkredit nutzen können, erfahren Sie hier.

Wirtschaftsstabilisierungsfonds

(12.11.2020 - 12.00 Uhr)

Ein Fonds zur Stabilisierung der Wirtschaft soll große Betriebe schützen und Arbeitsplätze sichern.

Lesen Sie hier den gesamten Artikel.

Verlängerung des KfW-Sonderprogramms

(02.11.2020 - 09.30 Uhr)

Bundesregierung und KfW haben beschlossen, das KfW-Sonderprogramm 2020 für Unternehmen bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern und zudem den KfW-Schnellkredit mit 100-prozentiger Haftungsfreistellung auch für Unternehmen mit weniger als elf Mitarbeitern zu öffnen. Für Unternehmen mit weniger als elf Mitarbeitern wird der Förderkredithöchstbetrag beim KfW-Schnellkredit auf 300.000 Euro begrenzt. Sobald die KfW die letzten Details abschließend geklärt hat, informieren wir Sie hier.

www.kfw.de/corona

Flexibilisierung der Kurzarbeit

(19.10.2020 - 09.00 Uhr)

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket geschnürt, um Unternehmen in der Corona-Krise finanziell zu unterstützen. Dazu gehört auch die Flexibilisierung der Kurzarbeit. Die Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld werden bis Ende 2021 erleichtert.

Hier geht es zum Artikel.

Neues Konjunkturpaket der Bundesregierung

(08.06.2020 - 11.40 Uhr)

Unsere Bundesregierung hat ein neues Konjunkturpaket beschlossen. Unter anderem wird vom 1. Juli bis zum 31. Dezember der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt. Der ermäßigte Satz gilt für Waren des täglichen Bedarfs, etwa für Lebensmittel. Damit soll der Binnenkonsum gestärkt werden.

Außerdem gibt es deutlich höhere Prämien für Elektroautos! Die Förderung des Bundes für die bestehende "Umweltprämie" soll befristet bis Ende 2021 für E-Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro von 3.000 auf 6.000 Euro steigen. Dazu kommt eine Förderung der Hersteller. Die Koalition plant außerdem, zusätzlich 2,5 Milliarden Euro in den Ausbau des Ladenetzes für E-Autos zu stecken sowie für die Förderung von Forschung und Entwicklung etwa bei der Batteriezellfertigung.

VR pay eShop Kompakt - Ihr schneller Weg zum Online-Shop

(23.04.2020 - 11.26 Uhr)

VR pay eShop Kompakt ist eine professionelle Shop-Software inklusive Bezahllösungen für Händler, die noch keinen Online-Shop haben und deren monatlicher Umsatz unter 12.000 Euro liegt. Gebührenfrei bis zum 30. September 2020!

Jetzt informieren!

SAB plant Anpassung für Programm "Sachsen hilft sofort"

(16.04.2020 - 14.00 Uhr)

Die Sächsische Aufbaubank plant, dass größere Unternehmen mit nicht mehr als 100 Beschäftigten und mit einem Jahresumsatz im Jahr 2019 über einer Million Euro ein Darlehen auch über 50.000 EUR und bis zu 100.000 EUR elektronisch über das Förderportal der SAB beantragen können.

Hier geht es zum Artikel.

Erklärvideo "Liquiditätshilfedarlehen beantragen"

(07.04.2020 - 11.56 Uhr)

Haben Sie aufgrund der Corona-Krise einen außerordentlichen Liquiditätsbedarf von mehr als 100.000 Euro, können Sie als Kunde der Leipziger Volksbank ein Liquiditätshilfedarlehen beantragen. Wie das funktioniert und welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen, zeigen Ihnen unsere Auszubildenden im Video:

Smarte Service Tipps #3

Kontaktloses Bezahlen – Limiterhöhung auf 50 Euro

(06.04.2020 - 15.45 Uhr)

Das kontaktlose Bezahlen an den Kassen boomt gerade: Kunden und Händler schätzen diese auch aus hygienischen Gründen einfache Möglichkeit. Die Nutzungsquoten sind in den letzten Wochen dadurch deutlich angestiegen. Eine weitere Erleichterung tritt mit der jetzt beschlossenen Limiterhöhung auf 50 Euro ein.

Mehr Informationen auf gibt es hier.

BMWi unterstützt KMU und Handwerk bei der Umsetzung von Homeoffice

(03.04.2020 - 11.00 Uhr)

"Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe können ab sofort finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie kurzfristig Homeoffice-Arbeitsplätze schaffen. Erstattet werden bis zu 50 Prozent der Kosten einer unterstützenden Beratung durch ein vom BMWi autorisiertes Beratungsunternehmen. Das Förderprogramm „go-digital“ des BMWi sieht hierfür ein spezielles, schnelles und unbürokratisches Verfahren vor."

Lesen Sie hier den gesamten Artikel.

Stundung von Steuerzahlungen

(02.04.2020 - 13.28 Uhr)

Das Bundesfinanzministerium und die Landesfinanzministerien haben steuerliche Maßnahmen beschlossen, um Unternehmen in der aktuellen Notlage finanziell zu entlasten und ihre Liquidität zu verbessern. Zu den steuerlichen Hilfsmaßnahmen zählen eine mögliche Stundung von Steuerzahlungen, die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie das Aussetzen von Vollstreckungsmaßnahmen.

Lesen Sie hier den gesamten Artikel.

Antworten auf die wichtigsten Rechtsfragen

(01.04.2020 - 11.00 Uhr)

Auf der Internetseite der Deutschen Anwaltshotline finden Sie Antworten auf wichtige Rechtsfragen für Reisende, Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betroffene.

Soforthilfe-Zuschuss Bund der SAB (Onlineantrag)

(31.03.2020 - 10.46 Uhr)

Mit dem Soforthilfe-Zuschuss unterstützt der Bund kleine Unternehmen einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 10,0 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die aufgrund von Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Pandemie 2020 in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage geraten sind.

Klicken Sie bitte hier.

(Bitte beachten Sie, dass es aufgrund erhöhter Nachfrage zu technischen Verzögerungen kommen kann.)

Stundung der Sozialversicherungsbeiträge

(27.03.2020 - 10.40 Uhr)

Der Landkreis Leipzig informiert, dass sich alle von der Corona-Krise betroffene Unternehmen und Selbständige für den Monat April 2020 die Sozialversicherungsbeiträge stunden lassen können.

Dafür müssen Sie sich jeweils an die zuständige Krankenkasse wenden, die Ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt. Es genügt ein formloses Schreiben unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV.
 
Einen Musterantrag sowie die Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes finden Sie hier:

Handelsregisterauszug schnell online erhältlich

(23.03.2020 - 11.45 Uhr)

Tipp: Wenn zum Beantragen von Sofort- bzw. Liquiditätshilfen ein aktueller Handelsregisterauszug benötigt wird, erhalten Sie diesen online unter www.handelsregister.de

Antragsunterlagen Liquiditätshilfedarlehen der SAB jetzt online

(23.03.2020 - 09.10 Uhr)

Ab sofort finden Sie die angekündigten Antragsunterlagen der SAB für die Soforthilfe in der Corona-Krise auf deren Homepage. Klicken Sie bitte hier.

»Sachsen hilft sofort« - Soforthilfe-Darlehen für sächsische Kleinstunternehmen und Freiberufler

(21.03.2020 - 17.13 Uhr)

"Das von Wirtschaftsminister Martin Dulig angekündigte Soforthilfe-Darlehen zur Unterstützung von Einzelunternehmern (Solo-Selbstständigen), Kleinstunternehmen und Freiberuflern in Sachsen, die aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind, wurde heute vom Kabinett beschlossen. Die Antragstellung kann ab kommender Woche bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) erfolgen. Zuwendungsempfänger sind Solo-Selbständige sowie Unternehmen im Freistaat Sachsen, deren Jahresumsatz eine Million Euro nicht übersteigt."

Lesen Sie hier die gesamte Mitteilung.

Kurzarbeitergeld

(20.03.2020 - 08.50 Uhr)

Wichtig ist, dass die Kurzarbeit zunächst bei der zuständigen Agentur für Arbeit angezeigt wird. Kurzarbeitergeld können Sie jetzt bereits ab 10% Arbeitsausfall der Belegschaft erhalten.

Hier erhalten Sie nähere Informationen

Hier finden Sie die Anzeige über Arbeitsausfall

Infektionsschutzgesetz

(20.03.2020 - 08.45 Uhr)

"Nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes können Erstattungen wegen Verdienstausfall aufgrund eines Tätigkeitsverbotes beantragt werden.
Das gilt sowohl für Unternehmer, als auch für die Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen.
Eine solche Entschädigung sollte z.B. für unter Quarantäne stehende Personen gezahlt werden.
Die Anträge sind innerhalb von 3 Monaten bei der Landesdirektion Sachsen zu stellen."

Nachfolgende Links:

Landesdirektion Sachsen allgemein

Erstattung wegen Verdienstausfall

Schutzschild der Regierung für Beschäftigte und Unternehmen

(19.03.2020 - 08.10 Uhr)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Eine praktische Übersicht der Hilfsmaßnahmen für KMU inkl. praktischer Links finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Hier geht es konkret um Kurzarbeitergeld, Förderinstrumente bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf, Betriebsmittelkomponenten in den Förderkrediten der Länder für KMU und Exportkreditgarantien.

Außerdem finden Sie auf dieser Seite Hotlines für Unternehmer sowie das Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen (PDF).

Sonderprogramm des Freistaates Sachsen

(18. März 2020 - 10.00 Uhr)

"Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern und Freiberufler in Sachsen, welche vom Ausbruch des Coronavirus wirtschaftlich betroffen sind, können voraussichtlich im Laufe der nächsten Woche bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) einen Antrag auf ein Liquiditätshilfedarlehen stellen. Derzeit werden die erforderlichen Details geklärt und Voraussetzungen geschaffen, um zeitnah eine Beratung sowie eine Antragstellung zu diesem Förderprogramm zu ermöglichen."

Lesen Sie hier den gesamten Artikel.

Unternehmerkredit ganz einfach online abschließen

(17.03.2020 - 14.30 Uhr)

Der flexible Kredit für Unternehmer – bis 100.000 Euro online oder in nur einem Banktermin. Geben Sie den gewünschten Kreditrahmen und die Laufzeit Ihrer Finanzierung an. Im nächsten Schritt können Sie online Ihr individuelles Angebot berechnen und auf Wunsch direkt abschließen. Die Auszahlung erfolgt dann in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Liquiditätshilfen für Unternehmen in Sachsen

(17.03.2020 - 14.00 Uhr)

"Unternehmen in Sachsen, welche vom Ausbruch des Coronavirus wirtschaftlich betroffen sind, können sich bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) - Förderbank - kostenfrei beraten lassen. Nutzen Sie dafür die neue Hotline 0351 4910-1100."

Lesen Sie hier mehr.

 

Auswirkungen des Coronavirus: Informationen und Unterstützung für Unternehmen

(17.03.2020 - 11.00 Uhr)

Die Bundesregierung informiert über Sofortmaßnahmen um die Wirtschaft zu stärken:

  • flexibles Kurzarbeitergeld & Arbeitszeitregelungen
  • Liquiditätshilfen durch Steuerstundungen
  • unbegrenzte Hilfszusagen für lückenlose Liquiditätsabdeckung
  • Europäische Zusammenarbeit
 

KfW-Corona-Hilfe für Unternehmen

(16.03.2020 - 11.00 Uhr)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informiert auf ihrer Homepage, wie die Bundesregierung Unternehmen kurzfristig bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt.

Verlagerung unseres Geschäftsstellenservices auf Leipzig-Zentrum, Torgau und Borna

(16.03.2020 - 10.00 Uhr)

Bitte informieren Sie sich hier über die Erreichbarkeit des persönlichen Service unserer Geschäftsstellen.

Bürgschaftsbank Sachsen (BBS): Informationen zur Unterstützung von KMU

(16.03.2020 - 08.30 Uhr)

Die BBS informiert: "Bei der Bewältigung der Folgen der Ausbreitung des Corona-Virus ist die Bürgschaftsbank Sachsen der Partner für kleine und mittlere Unternehmen und für die Kreditinstitute. Welche Maßnahmen werden für Kredite zur Überbrückung der Corona-Krise umgesetzt?

1. Der Bürgschaftshöchstbetrag wird auf € 2,5 Mio. erhöht.
2. Die Fördermöglichkeiten für Betriebsmittelkredite werden verbessert.
3. Der Bewilligungsprozess wird beschleunigt

..."

Lesen Sie hier den gesamten Text.

Praktischer Infektionsschutz: Zahlungen möglichst kontaktlos abwickeln

(12.03.2020 - 14.30 Uhr)

Das neuartige Corona-Virus ist auf unterschiedlichen Oberflächen auch außerhalb des menschlichen Körpers überlebensfähig. So kann er beispielsweise beim Zahlvorgang mit Bargeld übertragen werden. Besonders jetzt ist es legitim, Kunden zu bitten, bevorzugt mit Karte oder Smartphone zu bezahlen - am besten kontaktlos. Bei Kleinstbeträgen ist meist keine Geheimzahl notwendig - beim Zahlvorgang muss der Kunde nicht einmal das Kartenterminal berühren. Am besten weisen Sie Ihre Kunden mit einem Schild auf diesen Wunsch hin: "Zur Eindämmung des Corona-Virus bitten wir Sie bevorzugt um Zahlung mit der Karte oder dem Handy!" Auf diese Weise verringert sich auch Ihr Bargeldbestand.