Bei aller Vorsicht kann es schon mal passieren, dass man jemandem versehentlich einen Schaden zufügt. Dann ist man natürlich verpflichtet, den Schaden wieder gut zu machen und meistens kostet das Geld. Zum Beispiel, wenn Sie als Fußgänger einen Fahrradfahrer zu Fall bringen. Hier springt die private Haftpflichtversicherung ein und hilft dem Verursacher aus der Klemme.