Der Arbeitgeber kann Vermögenswirksame Leistungen vollständig oder auch nur anteilig übernehmen. Als Arbeitnehmer können Sie monatlich bis zu 40€ von Ihrem Arbeitgeber (AG) bekommen. Wer weniger oder auch gar nichts bekommt, kann die Sparsumme aus eigenen Mitteln aufstocken.
Damit der Staat Ihren Sparbeitrag als Vermögenswirksame Leistung anerkennt, muss die Überweisung immer durch Ihren Arbeitgeber erfolgen. Meist wird das Geld direkt vom Gehalt einbehalten. Wenn diese Hauptvoraussetzung erfüllt ist, werden die Geldbeträge durch das Fünfte Vermögensbildungsgesetz vom Staat mit einer Arbeitnehmersparzulage in Höhe von bis zu 9% oder 20% gefördert.
Der Sparvertrag läuft über sieben Jahre. Während dieser Zeit kann der Sparvertrag nicht aufgelöst werden, ohne dass Sie den Anspruch auf die staatliche Förderung verlieren. Aus kleinen Summen können Arbeitnehmer somit im Laufe der Zeit ein kleines Vermögen bilden.
Vermögenswirksame Leistungen - Anlage: Bausparvertrag
9% Arbeitnehmersparzulage
bei ca. 40 € mtl. Rate (über AG)
Vermögenswirksame Leistungen - Anlage: Investmentfonds
20% Arbeitnehmersparzulage
bei ca. 34 € mtl. Rate (über AG)
Bauspareinzahlungen
8,8% Wohnungsbauprämie
bei ca. 43 € mtl. Rate (Eigenleistung)
Für die Prämienberechtigungen gelten unterschiedliche Einkommens- und Altersgrenzen.